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Feierabend-Business

Gewerbesteuer-Freibetrag: Ab wann zahlst du?

Maria Lengemann Stand: Oktober 2026 12 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer zahlst du 2026 grundsätzlich erst Gewerbesteuer, wenn dein Gewerbeertrag über 24.500 Euro liegt. Für Personengesellschaften gilt derselbe Freibetrag. Die Steuer berechnet sich aus dem Gewerbeertrag oberhalb der Grenze, der Steuermesszahl von 3,5 Prozent und dem Hebesatz deiner Gemeinde.

Vielleicht läuft dein Nebengewerbe inzwischen besser als gedacht. Und plötzlich fragst du dich, ob vom Gewinn noch Gewerbesteuer abgeht. Die gute Nachricht: Der Freibetrag lässt vielen kleinen Betrieben erst einmal Luft. Trotzdem lohnt sich eine kurze Rechnung, denn der Ort deines Gewerbes und die Anrechnung auf deine Einkommensteuer machen einen Unterschied.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag und für wen gilt er?

Der Gewerbesteuer-Freibetrag beträgt im Jahr 2026 für natürliche Personen und Personengesellschaften 24.500 Euro pro Jahr. Maßgeblich ist der Gewerbeertrag, nicht einfach dein Umsatz und auch nicht immer eins zu eins dein Gewinn aus der Einkommensteuer. Ein Einzelunternehmen bekommt den Freibetrag für seinen Betrieb. Auch eine OHG oder KG kann ihn beanspruchen.

Das gilt unabhängig davon, ob du haupt- oder nebenberuflich selbstständig bist. Eine kleine Nebentätigkeit hat also keinen eigenen, zusätzlichen Freibetrag. Hast du mehrere gewerbliche Tätigkeiten, zählen sie für die Gewerbesteuer als ein Betrieb, wenn sie gleichartig sind oder wirtschaftlich zusammenhängen. Der Freibetrag wird dir nicht für jeden einzelnen Auftrag oder Shop neu gewährt.

Für Kapitalgesellschaften wie eine GmbH gilt der Freibetrag von 24.500 Euro nicht. Bei einer GmbH ist der Gewerbeertrag grundsätzlich ab dem ersten Euro gewerbesteuerpflichtig. Einen Freibetrag von 5.000 Euro sieht das Gesetz nur für bestimmte ausdrücklich aufgeführte Unternehmen vor. Das betrifft gewöhnliche Einzelunternehmen und GmbHs in der Regel nicht.

Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen grundsätzlich keiner Gewerbesteuer. Dazu zählen beispielsweise bestimmte selbstständige wissenschaftliche, künstlerische oder unterrichtende Tätigkeiten. Ob deine Tätigkeit steuerlich wirklich freiberuflich oder gewerblich ist, richtet sich nach ihrer konkreten Art. Die Bezeichnung im Profil oder auf deiner Rechnung entscheidet das nicht. Bist du bei der Einordnung unsicher? Frag beim Finanzamt oder bei einer Steuerberatung nach, bevor du deine Steuerplanung darauf aufbaust.

Auch der Begriff Kleingewerbe ändert an der Rechnung nichts. Er bedeutet nicht automatisch, dass Gewerbesteuer entfällt. Relevant sind Rechtsform und Gewerbeertrag. Was genau ist damit gemeint? Der Gewerbeertrag ist die steuerliche Rechengröße, die sich aus deinem Gewinn und den gesetzlich vorgesehenen Korrekturen ergibt. Zwei Betriebe mit gleichem Umsatz können deshalb unterschiedliche Gewerbeerträge haben. Mehr zu den anderen Steuerarten findest du bei Steuern im Kleingewerbe.

Betrieb oder Rechtsform Freibetrag 2026 Was du beachten solltest
Einzelunternehmen, natürliche Person 24.500 Euro Gewerbeertrag oberhalb des Freibetrags wird angesetzt
Personengesellschaft, zum Beispiel OHG oder KG 24.500 Euro Freibetrag gilt für die Gesellschaft, nicht je Gesellschafter
GmbH oder andere Kapitalgesellschaft grundsätzlich keiner Gewerbesteuer kann ab dem ersten Euro anfallen
Bestimmte gesetzlich genannte Unternehmen 5.000 Euro Nur für die im Gesetz aufgezählten Fälle

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Die Gewerbesteuer wird in drei Schritten berechnet. Zuerst ermittelst du den Gewerbeertrag, ziehst gegebenenfalls den Freibetrag ab und multiplizierst den Steuermessbetrag mit dem Hebesatz deiner Gemeinde. In Kurzform lautet die Rechnung: (Gewerbeertrag minus Freibetrag) mal 3,5 Prozent mal Hebesatz. Für Kapitalgesellschaften entfällt der Freibetrag von 24.500 Euro.

Der Gewerbeertrag baut auf deinem steuerlichen Gewinn auf. Das Gesetz sieht jedoch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen vor. Deshalb ist der Gewinn aus deiner Einnahmenüberschussrechnung nicht in jedem Fall die endgültige Berechnungsgrundlage. Dazu können etwa bestimmte Finanzierungsaufwendungen oder Miet- und Pachtanteile gehören. Im Gegenzug sieht das Gesetz Kürzungen vor, zum Beispiel für bestimmte Grundstückserträge. Die Details hängen von deinem Betrieb ab. Für die folgenden Beispiele nehmen wir vereinfacht an, dass Gewinn und Gewerbeertrag gleich hoch sind.

Zuerst wird der Gewerbeertrag auf volle 100 Euro abgerundet. Dann wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften der Freibetrag abgezogen. Auf den verbleibenden Betrag wendest du die Steuermesszahl von 3,5 Prozent an. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag. Was, wenn der Gewerbeertrag nur knapp über dem Freibetrag liegt? Dann wird nur dieser kleine übersteigende Teil als Grundlage herangezogen.

Danach folgt der Hebesatz. Den bestimmt die Gemeinde. Er wird als Prozentzahl angegeben, aber in der Rechnung als Faktor verwendet. Bei einem Hebesatz von 490 Prozent rechnest du also mal 4,9. Die Formel sieht dann so aus:

(Gewerbeertrag minus Freibetrag) × 3,5 Prozent × Hebesatz der Gemeinde

Der Freibetrag schützt nicht den gesamten Gewerbeertrag vor Gewerbesteuer, sobald du die Grenze überschreitest. Nur der Teil oberhalb von 24.500 Euro wird besteuert. Liegt dein Gewerbeertrag darunter, beträgt die Gewerbesteuer bei einem Einzelunternehmen in dieser vereinfachten Rechnung null Euro. Liegt dein Betrieb nur wenige Euro über der Grenze, wird auch nur der überschießende Betrag in die Rechnung einbezogen. Genau das unterscheidet einen Freibetrag von einer Freigrenze.

Bei einem Hebesatz von 400 Prozent entspricht die Gewerbesteuer rechnerisch dem Steuermessbetrag mal vier. Das ist für die spätere Einkommensteuer-Anrechnung wichtig. Woher kommt die Zahl 400? Sie ergibt sich aus der gesetzlichen Anrechnung des Vierfachen des Messbetrags, nicht aus einem bundesweit einheitlichen Hebesatz.

Was bedeuten drei Beispielrechnungen?

Die Beispiele zeigen die Gewerbesteuer bei drei unterschiedlichen Gewinnen und einem Hebesatz von 490 Prozent. Das ist der auf der Website der Landeshauptstadt München ausgewiesene Hebesatz. Für die Übersicht setzen wir den Gewinn gleich dem Gewerbeertrag und berücksichtigen keine Hinzurechnungen, Kürzungen oder Verluste. Warum ist das eine Vereinfachung? Bei echten Zahlen kann die steuerliche Gewinnermittlung von der Gewerbesteuer-Bemessungsgrundlage abweichen. Außerdem kann ein Verlustvortrag aus Vorjahren die Rechnung verändern. Die Tabelle soll dir ein Gefühl für die Größenordnung geben.

Gewinn und angenommener Gewerbeertrag Nach Freibetrag Messbetrag Gewerbesteuer bei 490 Prozent
20.000 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro
40.000 Euro 15.500 Euro 542,50 Euro rund 2.658 Euro
80.000 Euro 55.500 Euro 1.942,50 Euro rund 9.518 Euro

Bei 20.000 Euro liegst du unter dem Freibetrag. Es entsteht in diesem Beispiel keine Gewerbesteuer. Trotzdem kann eine Erklärung nötig sein, etwa wenn das Finanzamt sie anfordert oder ein Gewerbeverlust vorgetragen wird.

Bei 40.000 Euro bleiben nach Abzug des Freibetrags 15.500 Euro übrig. Davon sind 3,5 Prozent 542,50 Euro Steuermessbetrag. Multipliziert mit dem Münchner Hebesatz von 4,9 ergibt das rund 2.658 Euro Gewerbesteuer.

Bei 80.000 Euro liegt der Betrag oberhalb des Freibetrags bei 55.500 Euro. Der Messbetrag beträgt 1.942,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 490 Prozent kommst du auf rund 9.518 Euro Gewerbesteuer. Ist die Zahl schon das Ende deiner Steuerrechnung? Bei Einzelunternehmen kann die Einkommensteuer-Ermäßigung einen Teil der Belastung wieder ausgleichen. Die Tabelle zeigt deshalb die festgesetzte Gewerbesteuer vor dieser persönlichen Entlastung.

Die Zahlen sind gerundet. Auch in einer echten Steuerberechnung wird der Gewerbeertrag gesetzlich auf volle 100 Euro abgerundet. Die Rechnung dient als Orientierung. Bei Hinzurechnungen, Kürzungen, Verlustvorträgen, unterjähriger Tätigkeit oder einer abweichenden Rechtsform können die Werte anders ausfallen.

Wenn du deine Steuerbelastung planst, vergleiche nicht nur den Gewinn mit der Freibetragsgrenze. Rechne anschließend den Steuermessbetrag und den örtlichen Hebesatz aus. Kennst du schon den Hebesatz deiner Gemeinde? Und prüfe danach noch die Einkommensteuer-Anrechnung.

Warum zahlen Einzelunternehmer oft fast nichts zusätzlich?

Einzelunternehmer können die Gewerbesteuer teilweise auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen. Nach § 35 Einkommensteuergesetz mindert sich die tarifliche Einkommensteuer grundsätzlich um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags. Die Anrechnung ist auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und auf die Einkommensteuer begrenzt, die auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Bei einem Hebesatz von 400 Prozent entspricht das Vierfache des Messbetrags genau der Gewerbesteuer. Bei ausreichender Einkommensteuer kann die Anrechnung die Gewerbesteuer daher rechnerisch vollständig ausgleichen. Das erklärt, warum viele Einzelunternehmen bei einem Hebesatz um 400 Prozent keine oder nur wenig zusätzliche Belastung haben.

Der Hebesatz ist am Standort aber oft höher. In München sind es laut Stadt 490 Prozent. Die Gewerbesteuer liegt dann über dem Vierfachen des Messbetrags. Die Anrechnung deckt grundsätzlich nur den Vierfachbetrag ab. Die Differenz kann als zusätzliche Belastung übrig bleiben.

Nehmen wir den Messbetrag aus dem Beispiel mit 40.000 Euro. Bei 490 Prozent beträgt die Gewerbesteuer rund 2.658 Euro. Das Vierfache von 542,50 Euro Messbetrag sind 2.170 Euro. Unter sonst passenden Voraussetzungen bliebe rechnerisch eine Differenz von rund 488 Euro.

Die tatsächliche Entlastung kann kleiner sein. Die Einkommensteuer muss hoch genug sein und die gesetzlichen Grenzen müssen passen. Verdienst du nebenbei angestellt, werden für die Anrechnung nur die gewerblichen Einkünfte berücksichtigt. Die Gewerbesteuer lässt sich auch nicht beliebig mit anderen Steuerermäßigungen verrechnen.

Für Kapitalgesellschaften gilt diese persönliche Einkommensteuer-Anrechnung nicht in gleicher Weise. Eine GmbH zahlt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Die Gesellschafterin oder der Gesellschafter kann die Gewerbesteuer der GmbH nicht einfach über die persönliche Einkommensteuer gegenrechnen.

Warum zählt der Ort deines Gewerbes?

Der Hebesatz der Gemeinde verändert die Höhe deiner Gewerbesteuer direkt. Jede Gemeinde legt den Hebesatz selbst fest. Die Formel bleibt gleich, aber derselbe Steuermessbetrag kann je nach Standort eine andere Steuer ergeben.

München weist für die Gewerbesteuer einen Hebesatz von 490 Prozent aus. Für 2026 beträgt der gesetzliche Mindesthebesatz 200 Prozent. Eine Änderung ist bereits beschlossen. Ab dem Erhebungszeitraum 2027 beträgt das gesetzliche Minimum 280 Prozent. Für deine Planung ist daher entscheidend, um welches Steuerjahr es geht.

Der Hebesatz richtet sich nicht einfach nach deiner privaten Wohnadresse. Entscheidend ist, welcher Gemeinde dein Gewerbebetrieb zugeordnet wird. Betreibst du Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, kann eine Zerlegung des Messbetrags erforderlich sein. Gerade ein Online-Business ist nicht automatisch an den Wohnort gebunden, wenn an anderer Stelle eine Betriebsstätte besteht.

Eine Verlagerung des Firmensitzes nur wegen eines niedrigeren Hebesatzes ist keine reine Formularfrage. Die Tätigkeit und die tatsächliche betriebliche Zuordnung müssen dazu passen. Die Gemeinde oder das Finanzamt kann bei Zweifeln nachfragen.

Punkt Regel im Jahr 2026 Ab dem Erhebungszeitraum 2027
Mindesthebesatz 200 Prozent 280 Prozent
Festlegung durch die Gemeinde durch die Gemeinde
Auswirkung vervielfacht den Steuermessbetrag vervielfacht den Steuermessbetrag

Musst du eine Gewerbesteuererklärung abgeben und wann zahlst du?

Eine Gewerbesteuererklärung ist für viele gewerbesteuerpflichtige Betriebe Pflicht, auch wenn nach dem Freibetrag am Ende keine Steuer übrig bleibt. Für ein Einzelunternehmen greift die Erklärungspflicht insbesondere, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag übersteigt, ein Verlustvortrag besteht oder das Finanzamt die Erklärung ausdrücklich verlangt. Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich eine Erklärung abgeben, wenn sie nicht von der Gewerbesteuer befreit sind.

Die Erklärung wird elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Dort wird der Gewerbesteuer-Messbetrag festgestellt. Die Gemeinde verwendet diesen Wert anschließend für den Gewerbesteuerbescheid. Wie passt die Erklärung zu deiner Einkommensteuer? In vielen Fällen werden beide Erklärungen im selben Zeitraum vorbereitet, die Gewerbesteuererklärung geht aber an das Finanzamt für den Messbetrag. In der Anleitung zur Steuererklärung mit Nebengewerbe findest du den Zusammenhang mit den übrigen Erklärungen.

Als allgemeine gesetzliche Frist gilt: Steuererklärungen für ein Kalenderjahr sind spätestens sieben Monate nach Jahresende abzugeben. Für ein Kalenderjahr ist das grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres. Wenn eine Steuerberatung mit der Erstellung beauftragt ist, gelten besondere Fristen und Ausnahmen. Das Finanzamt kann die Erklärung außerdem gesondert anfordern. Welche Frist gilt für dich genau? Maßgeblich sind dein konkretes Steuerjahr, die Beauftragung und mögliche Sonderregeln. Prüfe den Termin daher im aktuellen ELSTER- oder Finanzamtsbescheid.

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind grundsätzlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Jede Vorauszahlung beträgt in der Regel ein Viertel der Steuer aus der letzten Veranlagung. Bei einem neuen Gewerbe setzt die Gemeinde die Vorauszahlungen zunächst anhand einer voraussichtlichen Steuer fest. Hast du schon einen Vorauszahlungsbescheid erhalten? Fällt dein Gewinn deutlich anders aus, kannst du eine Anpassung beantragen.

Nach dem Steuerbescheid werden die Vorauszahlungen mit der endgültigen Gewerbesteuer verrechnet. Hast du zu viel gezahlt, wird der Unterschied ausgeglichen. Ist noch etwas offen, wird eine Abschlusszahlung fällig.

Wenn du dein Gewerbe gerade erst startest, sammle vom ersten Auftrag an Belege und schätze deinen Jahresgewinn regelmäßig. Die Anmeldung selbst erledigst du in der Regel bei deiner Gemeinde. Eine kompakte Anleitung findest du unter Nebengewerbe anmelden.

Häufige Fragen

Diese Antworten helfen dir bei den typischen Fällen im Neben- und Kleingewerbe. Wenn deine Rechtsform oder Tätigkeit abweicht, kann die steuerliche Behandlung anders ausfallen.

Muss ich unter 24.500 Euro Gewerbesteuer zahlen?

Als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft fällt bei einem Gewerbeertrag bis 24.500 Euro grundsätzlich keine Gewerbesteuer an. Das gilt für den Erhebungszeitraum 2026. Hinzurechnungen und Kürzungen können dazu führen, dass dein Gewerbeertrag vom Gewinn abweicht.

Gilt der Freibetrag auch für ein Kleingewerbe?

Ja, wenn du als natürliche Person ein gewerbliches Einzelunternehmen betreibst, gilt grundsätzlich der Freibetrag von 24.500 Euro. Die umgangssprachliche Einordnung als Kleingewerbe ist dafür nicht entscheidend. Sie befreit auch nicht automatisch von Erklärungs- oder Aufzeichnungspflichten.

Hat eine GmbH den Gewerbesteuer-Freibetrag?

Nein, einer GmbH steht der Freibetrag von 24.500 Euro nicht zu. Gewerbesteuer kann deshalb grundsätzlich ab dem ersten Euro Gewerbeertrag entstehen. Die Gewerbesteuer der GmbH wird außerdem nicht nach § 35 EStG auf die persönliche Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet.

Wird Umsatz oder Gewinn für den Freibetrag verglichen?

Verglichen wird der Gewerbeertrag, nicht dein Umsatz. Der Gewerbeertrag basiert auf dem steuerlichen Gewinn und kann durch gesetzliche Hinzurechnungen oder Kürzungen verändert werden. Eine reine Umsatzgrenze gibt es für diesen Freibetrag nicht.

Muss ich unter dem Freibetrag trotzdem eine Erklärung abgeben?

Das kann sein. Eine Erklärung ist zum Beispiel abzugeben, wenn das Finanzamt sie verlangt oder ein Gewerbeverlust festgestellt wurde. Die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung nennt weitere Fälle, etwa Kapitalgesellschaften.

Kann ich die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen?

Als Einzelunternehmerin oder Mitunternehmer kannst du die Steuerermäßigung nach § 35 EStG nutzen. Sie beträgt grundsätzlich höchstens das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags und ist durch die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer sowie die anteilige Einkommensteuer begrenzt. Ob der volle Betrag wirkt, hängt von deiner persönlichen Steuerberechnung ab.

Wie finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?

Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht deine Gemeinde meist auf ihrer Website oder in der Haushaltssatzung. Achte darauf, dass die Angabe zum richtigen Erhebungszeitraum gehört. Ein Hebesatz von 2025 muss für 2026 nicht zwingend noch gelten.

Wann sind die Vorauszahlungen fällig?

Die gesetzlichen Termine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Ob du Vorauszahlungen leisten musst und wie hoch sie sind, steht im Bescheid deiner Gemeinde. Ändern sich deine Gewinnerwartungen deutlich, frage dort nach einer Anpassung.

Dein nächster Schritt

Prüfe heute deinen voraussichtlichen Gewerbeertrag für 2026 und notiere den Hebesatz deiner Gemeinde. Liegt der Betrag über 24.500 Euro, berechne den Messbetrag und sprich bei Unsicherheit mit einer Steuerberatung oder deinem Finanzamt.

Quellen