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Feierabend-Business

UGC-Creator werden: So startest du ohne Reichweite

Maria Lengemann Stand: Oktober 2026 12 Min. Lesezeit

Hände halten einen Glastiegel ins Lampenlicht, davor Alltagsprodukte, als Sinnbild für Produktvideos von UGC-Creatorn.

Kurz gesagt

Als UGC-Creator erstellst du Videos oder Fotos für Marken, die diese selbst veröffentlichen oder als Werbung nutzen. Eine große eigene Reichweite brauchst du dafür nicht. Du brauchst ein gutes Portfolio, klare Absprachen zu Honorar und Nutzungsrechten sowie eine korrekte Anmeldung deiner selbstständigen Tätigkeit.

Du siehst ständig kurze Produkttests und Alltagsszenen in Reels oder TikTok-Videos. Vielleicht denkst du: Das könnte ich auch drehen. Und dann kommt die nächste Frage: Wer bezahlt dafür, wenn ich gar keine große Community habe? Genau da liegt der Unterschied zwischen UGC und Influencer-Marketing.

Was ist ein UGC-Creator?

Ein UGC-Creator produziert nutzbare Inhalte für ein Unternehmen, zum Beispiel ein Produktvideo, einen Erfahrungsbericht oder eine Anwendungsszene. UGC steht für „User Generated Content“, also Inhalte, die von Nutzern erstellt werden. Im Marketing meint UGC oft Inhalte, die wie echte Alltagserfahrungen wirken und von der Marke auf deren Website, Social-Media-Kanälen oder in Anzeigen eingesetzt werden.

Du wirst für die Produktion bezahlt, nicht automatisch für die Veröffentlichung auf deinem eigenen Profil. Die Marke gibt dir ein Briefing oder ein Produkt und vereinbart, was du liefern sollst. Das kann ein fertig geschnittenes Video sein, aber auch Rohmaterial, mehrere Einstiege für einen Clip oder Fotos.

Was macht ein Video brauchbar? Es zeigt ein Produkt klar und passt zum Briefing.

Was du zeigst, sollte glaubwürdig und verständlich sein. Eine gute Aufnahme mit klarer Aussage hilft der Marke mehr als ein aufwendiger Effekt ohne Inhalt. Du musst dafür keine ausgebildete Schauspielerin sein. Aber du solltest vor der Kamera natürlich sprechen, Anweisungen umsetzen und Termine zuverlässig einhalten.

UGC oder Influencer: Worin liegt der Unterschied?

Der Unterschied ist vor allem, wofür die Marke bezahlt: Beim UGC-Auftrag bezahlt sie die Produktion von Inhalten, beim Influencer-Auftrag zusätzlich oder hauptsächlich den Zugang zu einer bestehenden Community. Das bedeutet, dass deine Followerzahl für klassische UGC-Aufträge meist keine zentrale Voraussetzung ist.

UGC-Creator Influencer
Erstellt Inhalte für die Marke Veröffentlicht Inhalte für die eigene Community
Marke erhält vereinbarte Dateien und Rechte Marke bezahlt oft auch für Reichweite und Platzierung
Eigene Follower sind nicht ausschlaggebend Community und Interaktion sind Teil des Angebots
Veröffentlichung erfolgt häufig durch die Marke Veröffentlichung erfolgt auf dem eigenen Kanal

Die Grenze ist in echten Kampagnen manchmal fließend. Eine Marke kann dich für ein Video buchen und zusätzlich einen Post auf deinem Kanal vereinbaren. Dann gehören Produktion, Veröffentlichung und Werbenutzung in die Absprachen und in die Preisberechnung.

Zählt dabei die Followerzahl? Nur wenn Reichweite Teil des Auftrags ist.

Wenn du beides anbieten willst, trenne die Leistungen im Angebot. So sieht der Kunde, was ein Video kostet und welcher Betrag für eine Veröffentlichung oder zusätzliche Werbenutzung anfällt. Das schützt dich vor Missverständnissen.

Was brauchst du zum Start?

Zum Start reichen ein Smartphone mit brauchbarer Kamera, Tageslicht und ein ruhiger Ort. Du musst nicht gleich Geld für Studioausrüstung ausgeben. Ein sauberes Bild, verständlicher Ton und ein stabiler Bildausschnitt sind am Anfang wichtiger.

Ein günstiges Stativ kann helfen, wenn du allein filmst. Prüfe den Ton mit einer kurzen Probeaufnahme. Hall, Straßenlärm und ein lauter Kühlschrank fallen im fertigen Video stärker auf, als du beim Filmen denkst. Schneiden kannst du zunächst mit einer kostenlosen App oder der Software, die du schon kennst.

Ein Smartphone auf einem kleinen Stativ mit Ansteckmikrofon zeigt die einfache Ausrüstung für den Start als UGC-Creator.

Was sollte deine Probeaufnahme zeigen? Dass Bild und Sprache verständlich sind.

Für den ersten Schritt brauchst du außerdem eine klare Arbeitsroutine:

  1. Entscheide dich für zwei oder drei Themen, die du glaubwürdig zeigen kannst, etwa Kochen, Hautpflege, Technik oder Haustiere.
  2. Übe kurze Szenen mit Produkt, Stimme und Handlung.
  3. Prüfe Bild, Ton, Licht und Untertitel auf dem Handy.
  4. Sichere Originaldateien und fertige Videos an einem festen Ort.
  5. Notiere, wie lange Dreh und Schnitt dauern, damit du Angebote realistisch kalkulierst.

Du musst nicht jede Nische bedienen. Wenn du bereits gern kochst, ist ein Küchenprodukt als Übungsprojekt naheliegender als ein technisches Gerät, das du nie benutzt hast. Ehrliche Begeisterung lässt sich schwer vorspielen. Und sie ist auf dem Video oft zu sehen.

Wie baust du ein Portfolio ohne Kunden auf?

Ein Portfolio ohne Kunden baust du mit selbst initiierten Beispielvideos auf, die zeigen, wie du ein Produkt erklären und in Szene setzen kannst. Du brauchst dafür keine vorherige Markenkooperation. Verwende Produkte, die du bereits besitzt, und kennzeichne die Beispiele klar als selbst erstellte Arbeitsproben.

Drehe zum Beispiel ein kurzes Video, in dem du ein Produkt auspackst, eine Anwendung zeigst oder drei praktische Details erklärst. Erstelle lieber wenige unterschiedliche Beispiele mit klarer Aussage als zehn fast gleiche Clips. Zeig dabei, ob du sprechen, demonstrieren, schneiden und Untertitel setzen kannst.

Infografik: Portfolio ohne Kunden aufbauen. Ein eigenes Produkt wählen, das du bereits besitzt, ein Beispielvideo mit Auspacken, Anwendung oder Details drehen, wenige unterschiedliche Beispiele mit klarer Aussage erstellen, sie ohne fremde Logos oder Musik als Arbeitsprobe kennzeichnen und als PDF, Website oder Cloud-Ordner präsentieren.

Du kannst die Arbeitsproben als PDF, einfache Website oder geschützten Cloud-Ordner präsentieren. Dazu gehören dein Name, deine Kontaktmöglichkeit, deine Themen und eine kurze Information zu möglichen Formaten. Wenn du keine Stimme oder kein Gesicht zeigen möchtest, kannst du Hands-on-Aufnahmen, Voice-over oder Produktdemonstrationen anbieten. Sag konkret, was du tatsächlich lieferst.

Wie viele Beispiele gehören ins Portfolio? So viele, dass deine Stärken erkennbar werden.

Verwende keine fremden Markenlogos, Musik oder Bilder, wenn du dafür keine Rechte hast. Halte das Beispiel als selbst erstelltes Portfolio-Material erkennbar. Schreibe nicht, eine Marke sei dein Kunde, wenn sie es nicht ist. Das klingt selbstverständlich, spart aber später Ärger.

Wo findest du Aufträge?

Aufträge findest du über Creator-Plattformen, Agenturen, dein berufliches Netzwerk und direkte Anfragen an passende Marken. Keine Quelle bringt automatisch Buchungen. Du musst dein Profil vollständig ausfüllen, passende Beispiele zeigen und auf Briefings reagieren, die wirklich zu dir passen.

Auf Plattformen kannst du Kampagnen entdecken und dich mit Arbeitsproben bewerben. Lies vor einer Bewerbung genau, wie die Plattform Bezahlung, Korrekturen, Liefertermine und Rechte regelt. Manche Anbieter vermitteln nur den Kontakt, andere wickeln Zahlung und Freigaben ab. Vergleiche deshalb nicht nur die Zahl im Angebot.

Angebot prüfen, bevor du zusagst

  • Klar geregelt Bezahlung, Korrekturen, Liefertermine und Rechte stehen fest.
  • Genau lesen Agenturprofil mit Regeln zu Exklusivität und Weitergabe von Material.
  • Vorsicht Du sollst für eine „garantierte Aufnahme“ zahlen oder persönliche Zugangsdaten teilen.

Direkte Anfragen funktionieren besonders dann, wenn du erklärst, welches konkrete Video du für die Marke drehen könntest. Eine kurze, persönliche Nachricht reicht. Nenne dein Thema, verlinke zwei passende Arbeitsproben und schlage eine umsetzbare Idee vor. Ein langer Lebenslauf hilft einer Marketingabteilung meist weniger als ein Video, das die eigene Produktwelt trifft.

Wen solltest du anschreiben? Eine Marke, deren Produkt zu deinen Arbeitsproben passt.

Auch Agenturen suchen regelmäßig externe Creator. Ein Profil bei einer Agentur kann dir wiederkehrende Anfragen bringen, aber lies die Bedingungen zu Exklusivität und Weitergabe von Material. Achte außerdem auf unseriöse Angebote. Vorsicht, wenn du vor einem Auftrag Geld für eine „garantierte Aufnahme“ zahlen oder persönliche Zugangsdaten teilen sollst.

Wenn du deine Arbeit als Dienstleistung anbietest, passt der nächste Schritt thematisch zu Freelancer werden. Plane neben dem Drehen Zeit für Akquise, Kommunikation und Rechnungen ein. Auch diese Stunden gehören zu deiner Arbeit.

Wie kalkulierst du Preise, Nutzungsrechte und Verträge?

Einen allgemein verbindlichen UGC-Preis gibt es nicht. Dein Honorar hängt unter anderem von Konzept, Dreh, Schnitt, Anzahl der Varianten, Korrekturen, Lieferfrist und den vereinbarten Nutzungsrechten ab. Ein veröffentlichter Anbieterwert kann eine Orientierung geben, ist aber keine verbindliche Empfehlung für deinen eigenen Preis.

Die Plattform Influee nennt für Deutschland mit Stand 20.10.2026 durchschnittlich 81 Euro pro 30-Sekunden-Video auf Basis aktiver Kampagnen über verschiedene Produktkategorien. Das ist ein plattformspezifischer Orientierungswert für die dort gebuchten Inhalte, keine Zusage, dass du diesen Betrag ausgezahlt bekommst. Die Plattform weist selbst darauf hin, dass Creator-Zahlungen separat vereinbart werden. Frage bei jedem Angebot nach, ob Schnitt, Korrekturen, Rohmaterial und Werbenutzung enthalten sind.

Preisbestandteil Was du vor der Zusage klärst
Produktion Dreh, Schnitt, Konzept und Zahl der Videos
Zusatzaufwand Rohmaterial, weitere Varianten und Korrekturrunden
Veröffentlichung Ob du den Inhalt auf deinem eigenen Kanal postest
Nutzungsrechte Plattformen, Laufzeit, Gebiet und organische oder bezahlte Nutzung
Exklusivität Ob du für einen Zeitraum keine Konkurrenzprodukte zeigen darfst

Im Vertrag sollte stehen, welches Material du lieferst, bis wann es fertig ist und wie viele Korrekturen im Honorar stecken. Halte auch fest, wann und wie gezahlt wird. Vereinbare, ob Rohmaterial mitgeliefert wird und ob die Marke deinen Namen, dein Bild oder deine Stimme in weiteren Anzeigen nutzen darf.

Warum ist eine genaue Vereinbarung hilfreich? Sie macht Umfang und Gegenleistung für beide Seiten klar.

Nach § 31 Urheberrechtsgesetz kannst du Nutzungsrechte einfach oder ausschließlich sowie zeitlich, räumlich oder inhaltlich begrenzt einräumen. Lass also nicht pauschal „alle Rechte für immer und überall“ in ein Formular rutschen, ohne zu verstehen, was damit gemeint ist. Benenne im Angebot die Nutzung, etwa organische Social-Media-Posts oder bezahlte Anzeigen für einen bestimmten Zeitraum. Bei umfangreichen Verträgen lohnt sich eine Prüfung durch eine Rechtsberatung.

Wenn dein Video auf deinem eigenen Social-Media-Kanal erscheint und du dafür bezahlt wirst oder eine andere Gegenleistung erhältst, muss der kommerzielle Zweck klar erkennbar sein. Für Onlineangebote verlangt § 22 Medienstaatsvertrag, dass Werbung als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt eindeutig getrennt ist. Auch § 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb untersagt, den kommerziellen Zweck zu verschleiern. Kennzeichne den Beitrag deutlich als Werbung oder Anzeige und beachte die Vorgaben der Plattform. Der aktuelle Leitfaden der Medienanstalten erklärt die praktische Umsetzung. Für Dateien, die du nur an eine Marke lieferst und die diese selbst veröffentlicht, klärt ihr im Vertrag, wer die Kennzeichnung bei der Veröffentlichung übernimmt.

Wer kennzeichnet eine Anzeige auf deinem Kanal? Das besprichst du vor Veröffentlichung mit dem Auftraggeber.

Musst du dich anmelden und Steuern zahlen?

Wenn du regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht Videos für Unternehmen produzierst, musst du deine Tätigkeit steuerlich erfassen lassen. Ob deine konkrete Arbeit als Gewerbe oder freier Beruf eingeordnet wird, hängt davon ab, was du tatsächlich tust. Rein künstlerische Arbeit kann freiberuflich sein; standardisierte Werbeproduktion, Vermarktung und weitere Leistungen können für ein Gewerbe sprechen.

Das Finanzamt beurteilt den Einzelfall. Die Bezeichnung „Creator“ entscheidet nicht über die steuerliche Einordnung. Lies dazu auch Freiberufler oder Gewerbe und frage im Zweifel beim Finanzamt, einer Steuerberatung oder der IHK nach.

Kann der Name deiner Tätigkeit die Entscheidung vorwegnehmen? Nein, maßgeblich ist die konkrete Arbeit.

Wird deine Tätigkeit als Gewerbe eingeordnet, meldest du es beim örtlichen Gewerbeamt an. Nach § 14 Gewerbeordnung muss die Anzeige gleichzeitig mit dem Beginn des stehenden Gewerbes erfolgen. Eine freiberufliche Tätigkeit meldest du direkt dem Finanzamt. In beiden Fällen ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung grundsätzlich elektronisch über ELSTER einzureichen. Das Finanzamt muss ihn innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit erhalten.

Vom ersten Video zur Anmeldung

  1. Vor dem Start Klären, ob deine Arbeit als Gewerbe oder freier Beruf gilt. Im Zweifel Finanzamt, Steuerberatung oder IHK fragen.
  2. Mit Beginn Ein Gewerbe gleichzeitig beim örtlichen Gewerbeamt anzeigen.
  3. Innerhalb eines Monats Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ans Finanzamt.
  4. Ab dem ersten Auftrag Einnahmen aufzeichnen und als Kleinunternehmer den Hinweis auf die Steuerbefreiung in jede Rechnung schreiben.

Für die Umsatzsteuer kannst du 2026 unter den Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung steuerbefreit sein, wenn dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Diese Grenzen beziehen sich auf Umsatz, nicht auf Gewinn. Das solltest du nicht mit der Gewerbesteuer oder Einkommensteuer verwechseln.

Lies die Kleinunternehmerregelung genau nach und entscheide, ob sie zu deinen Kunden und Kosten passt. Wenn du sie nutzt, muss deine Rechnung den Hinweis auf die Steuerbefreiung enthalten. Ein Beispiel dazu findest du unter Rechnung als Kleinunternehmer. Einnahmen aus Aufträgen gehören in deine steuerlichen Aufzeichnungen, auch wenn du neben einem Hauptjob startest. Bei deiner konkreten Steuererklärung hilft eine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Hier findest du kurze Antworten zu typischen Startfragen. Sie ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Kann ich UGC-Creator ohne Follower werden?

Ja. Bei einem reinen UGC-Auftrag bezahlt die Marke in erster Linie die erstellten Inhalte und die vereinbarten Nutzungsrechte. Deine Followerzahl wird relevant, wenn du zusätzlich auf deinem eigenen Profil veröffentlichen sollst.

Muss ich mein Gesicht in Videos zeigen?

Nein. Du kannst Produkte auch mit Händen, Voice-over oder einer reinen Anwendungsszene präsentieren. Biete nur Formate an, die du sauber umsetzen kannst und die zu deinem Portfolio passen.

Brauche ich eine teure Kamera?

Nein. Ein Smartphone genügt für den Einstieg, wenn Bild und Ton verständlich sind. Investiere erst in zusätzliches Equipment, wenn du weißt, welche Aufträge du damit besser oder schneller liefern kannst.

Wie komme ich an meinen ersten Auftrag?

Erstelle einige selbst initiierte Beispielvideos und bewirb dich damit auf passende Kampagnen. Schreibe außerdem Marken direkt an, für deren Produkte du eine konkrete Videoidee hast. Es gibt keine verlässliche Frist bis zum ersten Auftrag.

Wie viel verdient ein UGC-Creator?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Honorar und Auftragsmenge hängen von deinen Leistungen, den Nutzungsrechten und der Nachfrage ab. Plattformdurchschnitte sind Momentaufnahmen und keine Einkommensgarantie.

Muss ich jedes Video als Werbung kennzeichnen?

Wenn du einen bezahlten oder vergüteten Beitrag auf deinem eigenen Kanal veröffentlichst, muss der kommerzielle Zweck klar erkennbar sein. Bei einer Datei, die nur an die Marke geht, klärst du vertraglich, wer den späteren Beitrag kennzeichnet.

Kann ich UGC neben meinem Job machen?

Grundsätzlich kannst du nebenberuflich Aufträge annehmen. Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf Regeln zu Nebentätigkeiten und achte darauf, dass deine Arbeit für Kunden deine Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt. Die Anmeldung und steuerlichen Pflichten gelten trotzdem.

Ist UGC ein schneller Weg zu regelmäßigem Einkommen?

Darauf solltest du nicht bauen. Du musst zunächst Beispiele erstellen, Kunden finden und deinen Ablauf verbessern. Plane Einnahmen erst ein, wenn du wiederholt Aufträge erhältst und deine Ausgaben kennst.

Dein nächster Schritt

Such dir heute ein Produkt aus deinem Alltag und drehe eine kurze, klare Arbeitsprobe. Prüfe danach Ton, Licht und Aussage. Wenn du das gern machst, stell dein Portfolio zusammen und schreibe eine passende Marke an.

Quellen