Steuernummer beantragen für deine Selbstständigkeit
Kurz gesagt
Wenn du dich selbstständig machst, beantragst du 2026 deine betriebliche Steuernummer über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in Mein ELSTER. Das Finanzamt prüft deine Angaben und teilt dir die Nummer anschließend mit. Reiche den Fragebogen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn ein. Eine feste Bearbeitungsdauer für die Zuteilung gibt es bundesweit nicht.
Du hast den ersten Auftrag in Aussicht und fragst dich, welche Nummer auf deine Rechnung gehört? Das ist am Anfang ein kleiner Knoten im Kopf. Steuer-ID, Steuernummer, Umsatzsteuer-ID und neuerdings auch Wirtschafts-Identifikationsnummer: vier Begriffe, vier verschiedene Zwecke. Für deinen Start kümmerst du dich zuerst um den Fragebogen und die betriebliche Steuernummer. Klingt nach viel? Ist es meistens nicht.
Steuernummer, Steuer-ID, Umsatzsteuer-ID: Was ist der Unterschied?
Die Steuernummer ordnet deine steuerlichen Vorgänge beim Finanzamt zu, die Steuer-ID identifiziert dich als Person und die Umsatzsteuer-ID kennzeichnet dein Unternehmen im EU-Binnenmarkt. Seit der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer gibt es noch eine weitere Kennung für wirtschaftlich Tätige. Die Nummern ersetzen einander nicht.
| Nummer | Wer vergibt sie? | Wofür brauchst du sie? |
|---|---|---|
| Steuernummer | Dein zuständiges Finanzamt | Steuererklärungen und in der Regel Rechnungen |
| Steuer-ID, auch IdNr. | Bundeszentralamt für Steuern | Steuerliche Zuordnung deiner Person, etwa bei der Einkommensteuer |
| Umsatzsteuer-ID, kurz USt-IdNr. | Bundeszentralamt für Steuern | Bestimmte Geschäfte im EU-Binnenmarkt und Rechnungen, wenn du sie statt der Steuernummer angibst |
| Wirtschafts-Identifikationsnummer, kurz W-IdNr. | Bundeszentralamt für Steuern | Einheitliches Identifikationsmerkmal für wirtschaftlich Tätige |
Deine persönliche Steuer-ID hat elf Stellen und bleibt dauerhaft gleich. Du findest sie zum Beispiel auf deinem Einkommensteuerbescheid oder deiner Lohnsteuerbescheinigung. Sie ist keine betriebliche Steuernummer und gehört nicht allein deshalb auf deine Geschäftsrechnung, weil du sie schon kennst.
Die Steuernummer kommt vom Finanzamt und kann sich etwa ändern, wenn ein anderes Finanzamt zuständig wird. Wenn du schon eine Steuernummer für deine private Einkommensteuer hast, bedeutet das nicht automatisch, dass eine neue betriebliche Nummer vergeben wird. Trag im Fragebogen deine bestehende Nummer korrekt ein und lass die Zuordnung vom Finanzamt klären.

Die USt-IdNr. ist eine zusätzliche Nummer für umsatzsteuerliche Zwecke. Du beantragst sie beim Bundeszentralamt für Steuern, üblicherweise nachdem deine steuerliche Erfassung beim Finanzamt läuft. Sie kann in vielen Fällen anstelle der Steuernummer auf einer Rechnung stehen. Für bestimmte grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU ist sie besonders relevant.
Die W-IdNr. wird vom Bundeszentralamt schrittweise an wirtschaftlich Tätige vergeben. Sie ist nicht dasselbe wie die USt-IdNr. und ersetzt deren gesonderten Antrag nicht. Für deine laufende steuerliche Erfassung kannst du weiterhin die Steuernummer verwenden. Falls dir eine W-IdNr. bereits mitgeteilt wurde, gib sie dort an, wo ELSTER danach fragt.
Es hilft, die Nummern nicht auf einen Zettel zusammenzuwerfen. Deine Steuer-ID gehört zu dir als Person. Die Steuernummer gehört zu deinem Steuerfall beim Finanzamt. Die USt-IdNr. ist für Umsatzsteuerfragen im europäischen Geschäft relevant. Und die W-IdNr. ist eine Kennung für wirtschaftlich Tätige, die das BZSt schrittweise vergibt. Welche davon hast du gerade vor dir?
Wann brauchst du als Selbstständige eine eigene Steuernummer?
Eine Steuernummer brauchst du, damit das Finanzamt deine selbstständige Tätigkeit steuerlich erfassen und deine Erklärungen zuordnen kann. Das betrifft gewerbliche Tätigkeiten genauso wie freiberufliche. Ob du hauptberuflich oder nur neben deinem Job startest, ändert daran grundsätzlich nichts.
Eine Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung sind zwei verschiedene Schritte. Das Gewerbeamt informiert bei einer Gewerbeanmeldung zwar die Finanzverwaltung, du musst den steuerlichen Fragebogen aber grundsätzlich selbst fristgerecht übermitteln. Freiberufler melden ihre Tätigkeit direkt dem Finanzamt. Wenn du noch unsicher bist, ob dein Angebot als Gewerbe oder freier Beruf gilt, klär das mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
| Deine Situation | Was du tun solltest |
|---|---|
| Du startest erstmals ein Gewerbe | Gewerbe anmelden und steuerlichen Fragebogen ans Finanzamt übermitteln |
| Du nimmst eine freiberufliche Tätigkeit auf | Tätigkeit dem Finanzamt melden und den passenden Fragebogen übermitteln |
| Du hast bereits eine Steuernummer | Vorhandene Nummer im Fragebogen nennen und die steuerliche Zuordnung abwarten |
| Du startest neben dem Angestelltenjob | Auch die neue selbstständige Tätigkeit steuerlich erfassen lassen |
| Du gründest eine Gesellschaft | Den passenden Fragebogen für die Rechtsform verwenden, nicht automatisch den für Einzelunternehmen |
Der Fragebogen ist fällig, sobald du die Tätigkeit aufnimmst. Eine Einnahme musst du dafür noch nicht erzielt haben. Wenn du erst vorbereitest, ein Angebot erstellst und noch keinen Startpunkt festgelegt hast, kommt es auf die konkreten Umstände an. Entscheidend ist, wann du deine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit tatsächlich aufnimmst.
Du meldest dich also nicht erst nach dem ersten Verkauf. Warum warten? Ein kleiner Onlineshop kann schon vor dem ersten Umsatz aktiv sein. Gleiches gilt, wenn du Kunden suchst und Leistungen anbietest. Das Finanzamt braucht eine realistische Beschreibung des Betriebs und eine erste Schätzung, keine fertige Jahresbilanz.
Das Formular fragt unter anderem nach deiner Tätigkeit, einer Gewinnschätzung und Angaben zur Umsatzsteuer. Du brauchst also nicht für jede Steuerart eine eigene Steuernummer zu beantragen. Wenn du Umsatzsteuer abführst, ordnet das Finanzamt die umsatzsteuerlichen Angaben ebenfalls deinem Steuerfall zu.
Verwechsle eine kleine nebenberufliche Tätigkeit auch nicht mit einer Ausnahme von der Anmeldung. „Kleingewerbe“ ist keine eigene Rechtsform und bedeutet nicht, dass du keine steuerliche Erfassung brauchst. Für die Gewerbeseite findest du die nächsten Schritte unter Nebengewerbe anmelden.
Wie beantragst du die Steuernummer?
Du beantragst die Steuernummer über den elektronischen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in Mein ELSTER. Für ein Einzelunternehmen wählst du den Fragebogen für die Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit. Das Finanzamt bearbeitet den Fragebogen und teilt dir danach die Steuernummer mit.
Die gesetzliche Frist beträgt einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit. Grundlage sind § 138 Absatz 1b und Absatz 4 der Abgabenordnung. Die Angaben werden grundsätzlich elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle übermittelt. Nur wenn das Finanzamt einen Härtefall anerkennt, ist eine Abgabe auf Papier möglich.
Leg dir für das Formular deine Adresse, Bankverbindung, Startdatum und eine kurze Tätigkeitsbeschreibung zurecht. Hast du schon eine Steuernummer? Dann halte den letzten Steuerbescheid bereit, damit du keine Ziffern vertauschst. Auch eine grobe Übersicht zu deinen Preisen und Kosten macht die Umsatz- und Gewinnschätzung deutlich leichter.
Das legst du vor dem Ausfüllen bereit
- Adresse, Bankverbindung und Startdatum
- Eine kurze, konkrete Tätigkeitsbeschreibung
- Den letzten Steuerbescheid, falls du schon eine Steuernummer hast
- Eine grobe Übersicht zu Preisen und Kosten für die Schätzung
So gehst du vor:
- Mein ELSTER öffnen oder Konto einrichten. Ohne Konto kannst du den Fragebogen nicht regulär elektronisch abschicken. Die Registrierung kann etwas Vorlauf brauchen.
- Passenden Fragebogen auswählen. Für ein Einzelunternehmen nutzt du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit. Gesellschaften haben eigene Formulare.
- Zuständiges Finanzamt wählen. Für ein neues Unternehmen richtet sich die Zuständigkeit grundsätzlich nach dem Ort der Geschäftsleitung. Bei der Auswahl helfen die Angaben im ELSTER-Formular.
- Betriebs- und Personendaten eintragen. Dazu zählen deine Kontaktdaten, Beginn und Beschreibung der Tätigkeit, Bankverbindung sowie Angaben zur Gewinnermittlung.
- Umsatz und Gewinn schätzen. Trag eine nachvollziehbare Prognose ein. Umsatz meint deine erwarteten Einnahmen aus Verkäufen oder Leistungen, Gewinn ist der Überschuss nach Betriebsausgaben.
- Umsatzsteuerangaben prüfen. Du gibst an, ob du die Kleinunternehmerregelung anwenden möchtest oder auf sie verzichtest. Das ist eine Entscheidung mit Folgen für Rechnungen und Vorsteuer.
- Angaben kontrollieren und absenden. Speichere das Übertragungsprotokoll. Es belegt, wann du den Fragebogen eingereicht hast.
Die Details zum Formular, zu den Feldern und zu deiner Umsatzsteuerwahl findest du im Beitrag Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier geht es vor allem darum, über welchen Weg du die Nummer erhältst.
Schreib deine Tätigkeit konkret auf. „Online-Business“ sagt wenig. „Texte für Onlineshops erstellen“ oder „digitale Vorlagen über einen eigenen Shop verkaufen“ erklärt dem Finanzamt viel besser, womit du Geld verdienen willst. Wenn du mehrere Leistungen anbietest, nenn sie im Formular.
Schätzungen dürfen Schätzungen sein. Sie müssen aber zu deinem Plan passen. Angenommen, du rechnest am Anfang mit zwei Aufträgen pro Monat zu je 250 Euro. Dann kannst du diese Erwartung in deine Jahresprognose übertragen und deine absehbaren Kosten abziehen, um den Gewinn zu schätzen. Heb deine Notizen dazu auf.
Füll das Formular in Ruhe aus. ELSTER speichert Eingaben meist als Entwurf, damit du nicht alles in einem Rutsch erledigen musst. Prüfe vor dem Absenden, ob das richtige Finanzamt ausgewählt ist und ob du dein Startdatum konsistent angegeben hast. Muss die Schätzung auf den Cent genau sein? Nein, aber sie sollte zu deinen Annahmen passen.
Wie lange dauert es und was kannst du bis dahin tun?
Wie lange das Finanzamt für die Prüfung braucht, hängt von der zuständigen Stelle und dem Einzelfall ab. Es gibt keine bundesweit feste Bearbeitungsfrist, nach der du deine Steuernummer garantiert erhältst. ELSTER nennt als Ablauf, dass das Finanzamt den Fragebogen prüft und dir die Nummer mitteilt.
Prüfe regelmäßig dein ELSTER-Postfach und deine Briefpost. Das Finanzamt kann Rückfragen stellen oder zusätzliche Angaben benötigen. Wenn du auf eine Rückfrage zügig reagierst, verhinderst du vermeidbare Verzögerungen. Fehlt dir nach längerer Zeit jede Nachricht, frag beim zuständigen Finanzamt nach und nenne das Datum deiner Übermittlung.

Wie lange ist „länger“? Eine allgemeine Zahl kann ich dir nicht seriös nennen, weil es keine bundeseinheitliche Bearbeitungszeit gibt. Schau zuerst nach, ob eine Nachricht oder ein Brief unbeantwortet geblieben ist. Wenn alles vollständig ist und du weiter nichts hörst, ist ein freundlicher Anruf beim Finanzamt der schnellste Weg zum aktuellen Stand.
| Während du wartest | Was sich praktisch anbietet |
|---|---|
| Du hast noch keinen Auftrag begonnen | Angebot, Preise und Kosten planen und die Unterlagen sammeln |
| Ein Kunde möchte ein Angebot | Angebot schreiben, aber die noch fehlende Nummer nicht erfinden |
| Du sollst eine Rechnung stellen | Beim Finanzamt nach dem Bearbeitungsstand fragen und mit dem Kunden den Zeitplan abstimmen |
| Du brauchst EU-Geschäfte abzuwickeln | Prüfen, ob du eine USt-IdNr. brauchst und sie beim BZSt beantragen |
| Das Finanzamt hat Rückfragen | Antwort und verlangte Unterlagen möglichst bald einreichen |
Wenn du noch keine Steuernummer erhalten hast, trag keine geschätzte Nummer auf die Rechnung. Das Steuerrecht verlangt bei einer Rechnung die Steuernummer des leistenden Unternehmers oder dessen USt-IdNr. Welche Lösung für einen bereits anstehenden Umsatz passt, hängt von deinem Fall ab. Melde dich beim Finanzamt und klär mit deinem Auftraggeber, wann die Rechnung ausgestellt werden soll.
Du kannst in der Zwischenzeit Angebote vorbereiten, Einnahmen und Ausgaben dokumentieren und deine Rechnungsdaten zusammenstellen. Lege eine einfache Tabelle oder Buchhaltung an und bewahre Belege auf. So musst du nicht alles nachträglich zusammensuchen, wenn die Nummer eintrifft.
Was ist mit einem Auftrag, der sofort startet? Stimme den Zeitplan für die Rechnung mit dem Kunden ab und frag dein Finanzamt nach dem Verfahren. So vermeidest du, eine falsche Nummer einzutragen oder Umsatzsteuer falsch zu behandeln. Dokumentiere trotzdem schon jetzt, wann du die Leistung erbracht hast und welche Kosten dafür angefallen sind.
Auch die Umsatzsteuerentscheidung solltest du nicht nebenbei treffen. Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen grundsätzlich ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis aus. Die Hinweise für deine Rechnung findest du unter Rechnung als Kleinunternehmer. Die Regeln und mögliche Sonderfälle erklärt Umsatzsteuer als Kleinunternehmer.
Wo gehört die Steuernummer überall hin?
Die Steuernummer kann auf Rechnungen stehen und dient außerdem der Zuordnung deiner steuerlichen Unterlagen beim Finanzamt. Im Alltag brauchst du sie vor allem für deine geschäftlichen Rechnungen und Steuererklärungen. Bewahre sie so auf, dass du sie bei diesen Vorgängen griffbereit hast.
Nach § 14 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz muss eine Rechnung grundsätzlich die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt erteilte Umsatzsteuer-ID enthalten. Du gibst eine der beiden Nummern an. Die Steuer-ID deiner Person ist dafür nicht der vorgesehene Ersatz.
Zu den weiteren Pflichtangaben auf einer regulären Rechnung gehören dein vollständiger Name und deine Anschrift, der Name und die Anschrift des Kunden, das Ausstellungsdatum, eine einmalig vergebene Rechnungsnummer, Art und Umfang der Leistung, der Leistungszeitpunkt, das Entgelt und die Angaben zur Umsatzsteuer oder Steuerbefreiung. Es gibt vereinfachte Regeln und Sonderfälle. Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, gelten besondere Vorgaben für den Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Bei einer Rechnung geht es also um mehr als die Nummer. Stimmen Name und Anschrift? Ist die Leistung verständlich beschrieben? Sind Datum und Betrag richtig? Nimm dir vor dem Versand einen kurzen Prüfablauf. Ein sauberer Rechnungsprozess spart dir spätere Korrekturen und Rückfragen.
Rechnungs-Check vor dem Versand
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
- Ausstellungsdatum und einmalige Rechnungsnummer
- Art und Umfang der Leistung, Leistungszeitpunkt und Entgelt
- Angaben zur Umsatzsteuer oder Hinweis auf die Steuerbefreiung
- Persönliche Steuer-ID statt Steuernummer
- Eine Nummer, die dir noch nicht erteilt wurde
Für Sonderfälle gibt es vereinfachte Regeln.
Die Steuernummer ist sensible Information. Sie muss dort stehen, wo das Umsatzsteuerrecht es verlangt, aber du musst sie nicht auf deine Website oder in jede geschäftliche E-Mail schreiben. Für dein Impressum sind andere Pflichtangaben maßgeblich. Verschick Rechnungen daher an die richtigen Empfänger und achte darauf, dass du sie nicht versehentlich öffentlich zugänglich machst.
Ein Kunde möchte deine Steuernummer schon im Angebot sehen? Das ist für ein Angebot grundsätzlich nicht die Rechnungspflicht aus § 14 UStG. Du kannst sie angeben, wenn es im Geschäft erforderlich ist, aber prüfe, ob die Anfrage wirklich nötig ist. Für eine reguläre Rechnung musst du die vorgeschriebene Nummer dann aufführen.
| Dokument oder Vorgang | Nummer, die typischerweise relevant ist |
|---|---|
| Rechnung an einen Kunden | Steuernummer oder USt-IdNr. |
| Einkommensteuererklärung | Persönliche Steuer-ID und gegebenenfalls Steuernummer des Finanzamts |
| Umsatzsteuerliche Geschäfte innerhalb der EU | USt-IdNr., wenn für den Vorgang erforderlich |
| Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | Persönliche Daten und gegebenenfalls bestehende Steuernummer sowie W-IdNr. |
Bei Rechnungen als Kleinunternehmerin gilt dieselbe Nummernfrage. Nutze deine Steuernummer oder eine vorhandene USt-IdNr. Achte zusätzlich auf den korrekten Hinweis zur Kleinunternehmerregelung und weise keine Umsatzsteuer aus, wenn du sie nicht schuldest. Verwende dafür eine aktuelle Vorlage, die zu deiner Besteuerung passt.
Häufige Fragen
Hier kommen Antworten auf typische Fragen, wenn du deine erste betriebliche Steuernummer beantragst. Im Zweifel kann dein Finanzamt deine Zuordnung direkt prüfen.
Kann ich meine private Steuernummer für mein Business nutzen?
Das hängt davon ab, wie das Finanzamt deine neue Tätigkeit steuerlich zuordnet. Nenne im Fragebogen eine bereits vorhandene Steuernummer, falls du eine hast. Das Finanzamt entscheidet, ob du diese weiterverwendest oder eine weitere Nummer erhältst.
Reicht meine Steuer-ID für die Rechnung?
Nein, die persönliche Steuer-ID ersetzt die Rechnungsangabe nicht. Nach § 14 UStG nennst du grundsätzlich deine Steuernummer oder deine USt-IdNr. Die Steuer-ID bleibt deiner persönlichen steuerlichen Identifikation zugeordnet.
Bekomme ich die Steuernummer automatisch nach der Gewerbeanmeldung?
Die Gewerbeanmeldung allein ist nicht dein Antrag auf steuerliche Erfassung. Übermittle den ELSTER-Fragebogen innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn. Das Finanzamt prüft ihn und teilt dir dann die Steuernummer mit.
Muss ich auch als Kleinunternehmer eine Steuernummer beantragen?
Ja, die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer und befreit dich nicht von der steuerlichen Erfassung deiner selbstständigen Tätigkeit. Du brauchst die Steuernummer für die Zuordnung beim Finanzamt und in der Regel für Rechnungen. Die Regeln für deine Rechnung unterscheiden sich bei der Umsatzsteuer.
Wie schnell bekomme ich die Steuernummer?
Eine feste bundesweite Bearbeitungsdauer gibt es nicht. Die Zeit hängt unter anderem davon ab, wann das Finanzamt deinen Fragebogen prüft und ob Angaben fehlen. Kontrolliere deine Nachrichten und frag nach, wenn lange nichts kommt.
Kann ich den Fragebogen auf Papier einreichen?
Grundsätzlich wird der Fragebogen elektronisch über ELSTER übermittelt. Auf Antrag kann das Finanzamt bei einem Härtefall auf die elektronische Übermittlung verzichten. Klär das vor einer Papierabgabe direkt mit deinem Finanzamt.
Brauche ich zusätzlich eine Umsatzsteuer-ID?
Nicht automatisch. Die USt-IdNr. brauchst du vor allem für bestimmte Geschäfte im EU-Binnenmarkt. Beantragt wird sie beim Bundeszentralamt für Steuern. Sie ersetzt die Steuernummer nicht für alle steuerlichen Vorgänge.
Was mache ich, wenn die Steuernummer für einen Auftrag noch fehlt?
Frag beim Finanzamt nach dem Stand und gib keine Nummer an, die dir nicht erteilt wurde. Kläre mit deinem Kunden, wann du die Rechnung ausstellen kannst. Sammle bis dahin alle Angaben zum Auftrag und zur erbrachten Leistung.
Dein nächster Schritt
Dein nächster Schritt für heute: Öffne Mein ELSTER, richte dein Konto ein und notiere den Tätigkeitsbeginn. Dann kannst du den Fragebogen vorbereiten und innerhalb der Monatsfrist abschicken.
Quellen
- ELSTER, Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht? (abgerufen am 20.10.2026)
- ELSTER, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen (abgerufen am 20.10.2026)
- Abgabenordnung § 138 (abgerufen am 20.10.2026)
- Bundeszentralamt für Steuern, Die Identifikationsnummer (abgerufen am 20.10.2026)
- Abgabenordnung § 139b (abgerufen am 20.10.2026)
- Bundeszentralamt für Steuern, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen (abgerufen am 20.10.2026)
- Bundeszentralamt für Steuern, Öffentliche Bekanntmachung zur Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (abgerufen am 20.10.2026)
- Umsatzsteuergesetz § 14 (abgerufen am 20.10.2026)
- Umsatzsteuergesetz § 27a (abgerufen am 20.10.2026)
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung § 34a (abgerufen am 20.10.2026)