Kleingewerbe anmelden: So gehst du Schritt für Schritt vor
Kurz gesagt
Ein Kleingewerbe meldest du beim Gewerbeamt der Gemeinde an, in der dein Betrieb sitzt. Das gilt, sobald du eine gewerbliche Tätigkeit selbstständig aufnimmst, unabhängig davon, ob du sie haupt- oder nebenberuflich ausübst. Das regelt § 14 der Gewerbeordnung, kurz GewO. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Start erfolgen. Wo sitzt dein Betrieb?
Du willst online verkaufen, digitale Dienstleistungen anbieten oder mit einem kleinen Angebot starten? Dann fragst du dich schnell, ob du dafür ein Kleingewerbe anmelden musst. Die Antwort hängt nicht an einer Umsatzgrenze. Entscheidend ist, ob deine Tätigkeit ein Gewerbe ist. Ich zeige dir, wie du das erkennst, welche Unterlagen du sammelst und wie du das Formular ohne Ratespiel ausfüllst.
Was ist ein Kleingewerbe und was nicht?
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der nach Art oder Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht. „Kleingewerbe“ ist kein eigener Rechtsbegriff und auch keine Rechtsform. Du gründest also nicht automatisch eine besondere Unternehmensart, wenn du auf dem Gewerbeamt das Wort verwendest. Klingt sperrig? In der Praxis ist die Einordnung oft gut handhabbar.
Für die Einordnung ist das Handelsgesetzbuch maßgeblich. Nach § 1 HGB ist ein Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe, wenn dein Unternehmen nach Art oder Umfang eine kaufmännische Organisation erfordert. Dann bist du Kaufmann oder Kauffrau im Sinne des HGB. Ein kleiner, überschaubarer Betrieb kann darunter liegen und wird umgangssprachlich Kleingewerbe genannt.
Eine feste Grenze bei Umsatz, Gewinn oder Beschäftigtenzahl gibt es für diese Einordnung nicht. Es zählt das Gesamtbild. Wie komplex sind Einkauf, Verkauf, Lager, Finanzierung, Buchführung und Organisation? Ein kleines Onlinegeschäft ohne Beschäftigte und mit wenigen Produkten braucht häufig keine kaufmännische Organisation. Ob das bei dir gilt, hängt aber von deinem Betrieb ab.
Du kannst dich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Mit der Eintragung wird auch ein Betrieb, der vorher kein Handelsgewerbe war, als Handelsgewerbe im Sinne des HGB behandelt. Das regelt § 2 HGB. Damit ändern sich unter anderem deine Firma und die handelsrechtlichen Pflichten. Lass dich vor einer freiwilligen Eintragung beraten.
Diese Begriffe werden oft durcheinandergeworfen:
| Begriff | Worum es dabei geht | Was du dir merken solltest |
|---|---|---|
| Kleingewerbe | Ein kleiner, nicht kaufmännisch organisierter Gewerbebetrieb | Keine eigene Rechtsform und keine feste Umsatzgrenze |
| Nebengewerbe | Ein Gewerbe, das du zusätzlich zu einer anderen Haupttätigkeit ausübst | Beschreibt den Zeitanteil, nicht die Gewerbeart |
| Kleinunternehmer | Eine umsatzsteuerliche Regelung nach dem Umsatzsteuergesetz | Hat mit der gewerberechtlichen Anmeldung nichts zu tun |
Wenn du nur angestellt bist und nebenher startest, lies auch den Überblick zum Nebengewerbe anmelden. Läuft deine Tätigkeit hauptberuflich? Dann entfällt die Gewerbeanzeige dadurch nicht. Die Begriffe sauber zu trennen erspart dir falsche Erwartungen beim Amt und beim Finanzamt. Mehr dazu findest du im Beitrag zum Unterschied zwischen Kleingewerbe, Nebengewerbe und Kleinunternehmer.
Wer muss ein Kleingewerbe anmelden?
Du musst dein Kleingewerbe anmelden, wenn du ein stehendes Gewerbe selbstständig beginnst. Gemeint ist eine Tätigkeit, die du in eigenem Namen und auf eigene Rechnung mit einer festen Betriebsstätte betreibst. In der Praxis ist das oft deine Wohnung, dein Atelier, ein Laden oder ein anderer dauerhaft genutzter Ort. Wo arbeitest du regelmäßig?
§ 14 GewO verlangt die Anzeige gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs. Warte also nicht erst, bis der erste Auftrag bezahlt ist oder ein bestimmter Umsatz erreicht ist. Hast du schon verkauft? Dann prüfe, wann du die gewerbliche Tätigkeit tatsächlich aufgenommen hast. Auch wenn du zunächst nur testest oder wenige Kunden hast, kommt es auf die gewerbliche Tätigkeit an. Ob am Ende tatsächlich Gewinn entsteht, entscheidet nicht allein darüber, ob die Anzeige nötig war.
Typische Beispiele für gewerbliche Tätigkeiten sind ein Onlinehandel, der Verkauf selbst hergestellter Produkte, ein gewerblicher Reparaturservice oder eine Agenturleistung. Bei digitalen Angeboten kann die Einordnung vom konkreten Inhalt abhängen. Freie Berufe, bestimmte künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten, Land- und Forstwirtschaft sowie die bloße Verwaltung eigenen Vermögens zählen grundsätzlich nicht zu den typischen Gewerbeanzeigen. Bei Mischformen entscheidet die konkrete Tätigkeit.
Du musst das Gewerbe auch anzeigen, wenn du einen bestehenden Betrieb übernimmst oder eine Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle eröffnest. Eine spätere Verlegung, eine wesentliche Änderung der Tätigkeit und die Aufgabe des Betriebs sind ebenfalls meldepflichtig. Der Gesetzestext nennt diese Fälle ausdrücklich. Das Gewerbeamt kann dir sagen, welche Anzeige bei einer Änderung passt.
| Deine Situation | Gewerbeanzeige nötig? | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Du startest einen Onlinehandel mit Waren | In der Regel ja | Tätigkeit und Start beim Gewerbeamt melden |
| Du bietest eine klar freiberufliche Leistung an | In der Regel keine Gewerbeanzeige | Tätigkeit steuerlich beim Finanzamt erfassen lassen |
| Du verkaufst gelegentlich eigene gebrauchte Dinge | Nicht automatisch | Prüfen, ob es noch privat oder bereits planmäßiger Handel ist |
| Du kaufst regelmäßig Waren zum Weiterverkauf ein | In der Regel ja | Gewerbe anmelden und steuerliche Erfassung erledigen |
| Du übst ein zulassungspflichtiges Handwerk aus | Anzeige plus weitere Voraussetzung | Vor dem Start mit der Handwerkskammer klären |
Die Tabelle ersetzt keine Einzelfallprüfung. Gerade bei Coaching, Design, Content, Unterricht und Beratung kann es auf die konkrete Leistung ankommen. Ist dein Angebot eine freiberufliche Leistung oder ein Gewerbe? Wenn du schwankst, beschreibe dein Angebot dem Finanzamt und der örtlichen IHK oder Handwerkskammer. Die Einordnung kann steuerrechtlich und gewerberechtlich unterschiedlich ausfallen.
Welche Unterlagen brauchst du?
Für ein einfaches Einzelunternehmen brauchst du meist einen Identitätsnachweis und die Angaben für das Formular GewA 1. Welche Dokumente zusätzlich verlangt werden, richtet sich nach deiner Tätigkeit, deiner Rechtsform und der örtlichen Behörde. Prüfe die Liste auf der Webseite deines Gewerbeamts, bevor du den Antrag abschickst.
Leg dir diese Informationen bereit:
- Personalausweis oder Reisepass und, falls erforderlich, eine Meldebescheinigung.
- Deine private Anschrift und die Anschrift der Betriebsstätte.
- Eine kurze, konkrete Beschreibung deiner Tätigkeit.
- Den geplanten Beginn der gewerblichen Tätigkeit.
- Deine Kontaktdaten und, wenn schon vorhanden, eine geschäftliche Kontaktadresse.
- Bei einer eingetragenen Gesellschaft den passenden Registerauszug oder die Gründungsunterlagen.
- Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die nötigen Nachweise und Erlaubnisse.
Wenn du nicht aus der EU kommst, prüfe zusätzlich, ob dein Aufenthaltstitel eine selbstständige Tätigkeit erlaubt. Das Gewerbeamt kann einen geeigneten Nachweis verlangen. Bei einer Gesellschaft mit mehreren Vertretungsberechtigten oder Gesellschaftern können weitere Formulare und Angaben erforderlich sein.

Bei einem Handwerk kann die Eintragung in die Handwerksrolle oder ein anderer Nachweis vor dem Tätigkeitsbeginn nötig sein. Für manche Branchen gelten zusätzliche Erlaubnis- oder Zuverlässigkeitsprüfungen, etwa im Bewachungsgewerbe oder bei bestimmten Finanz- und Vermittlungsleistungen. Brauchst du eine Erlaubnis? Die Gewerbeanmeldung allein ersetzt keine fachliche Zulassung.
Kläre den Sonderfall früh. Die Behörde kann dir sagen, an welche Kammer oder Fachstelle du dich wenden musst. Bei zulassungspflichtigen Handwerken ist die Handwerkskammer der richtige erste Ansprechpartner. Bei gewerberechtlichen Erlaubnissen hilft auch deine IHK weiter.
Wie meldest du dein Kleingewerbe online an?
Du kannst dein Kleingewerbe online anmelden, wenn deine Gemeinde oder dein Bundesland ein Onlineverfahren anbietet. Ein bundesweit einheitliches Anmeldeportal mit identischen Formularen und Abläufen gibt es für alle Gewerbe nicht. Die Leistungen findest du über das Bundesportal oder direkt bei deiner Stadt beziehungsweise deinem Landkreis.
So gehst du vor:
- Suche nach „Gewerbe anmelden“ plus deiner Gemeinde oder nutze das Bundesportal und wähle deinen Standort aus.
- Öffne die offizielle Seite der zuständigen Gewerbebehörde. Achte auf die richtige Betriebsstätte, nicht nur auf deinen Wohnort.
- Prüfe, ob dein Gewerbe online eingereicht werden kann und welche Identifizierung verlangt wird.
- Halte die Unterlagen bereit und fülle den Antrag GewA 1 oder das entsprechende Onlineformular aus.
- Bezahle die Gebühr, falls das Portal eine Onlinezahlung vorsieht.
- Speichere die Eingangsbestätigung und die Gewerbeanzeige ab. Prüfe, ob die Behörde noch etwas nachfordert.
Manche Portale erlauben die Anmeldung mit einem Nutzerkonto, andere verlangen eine digitale Identifizierung oder bieten ein Formular ohne Konto an. Das Beispiel Berlin zeigt, dass sich selbst innerhalb eines Bundeslands verschiedene Onlinewege und Zustellarten unterscheiden können. In anderen Kommunen schickst du das Formular per Post, reichst es persönlich ein oder nutzt einen Einheitlichen Ansprechpartner.
Es gibt deshalb keine verlässliche bundesweite Wartezeit für die Bestätigung. Manche Stellen bescheinigen den Eingang schnell, bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen dauert es länger. Plane einen Puffer ein und melde das Gewerbe fristgerecht zum Start an. Bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe wartest du mit der Ausübung, bis die erforderliche Erlaubnis vorliegt.
Die Gebühren unterscheiden sich ebenfalls je Ort und Verfahren. Im Beitrag zu den Kosten der Gewerbeanmeldung findest du die Grundlagen. Verbindlich ist die Gebühr, die deine zuständige Behörde aktuell nennt.
Wie füllst du die Gewerbeanmeldung aus?
Das bundesweite Formular für die Gewerbeanmeldung heißt GewA 1. Es ist als Muster in der Gewerbeanzeigeverordnung festgelegt. Onlineformulare können anders aussehen, fragen aber grundsätzlich die Angaben zur Person, zum Unternehmen, zur Betriebsstätte und zur Tätigkeit ab.
Die Felder heißen je nach Onlineportal möglicherweise etwas anders. Lies die Hinweise des zuständigen Amts und fülle nur Angaben aus, die auf dich zutreffen. Bei einem Einzelunternehmen ist die Anmeldung meist überschaubar.

Name und Rechtsform: Trage bei einer eingetragenen Firma den Namen genau wie im Register ein. Als nicht eingetragene Einzelunternehmerin oder nicht eingetragener Einzelunternehmer gibst du deinen Vor- und Nachnamen an. Einen zusätzlichen Geschäfts- oder Fantasienamen darfst du verwenden, aber er ersetzt deinen bürgerlichen Namen nicht.
Angaben zur Person: Nenne deinen vollständigen Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit und die im Formular verlangten Kontaktangaben. Übernimm Schreibweisen aus deinem amtlichen Dokument. Bei einer Gesellschaft werden je nach Rechtsform auch die gesetzlichen Vertreter oder geschäftsführenden Gesellschafter erfasst.
Betriebsstätte: Als Betriebsstätte gilt der Ort, von dem aus du dein Gewerbe dauerhaft betreibst. Wenn du von zu Hause arbeitest, trägst du in der Regel deine Wohnadresse ein. Ein Postfach reicht als Betriebsanschrift nicht aus. Hast du einen getrennten Laden, ein Studio oder Lager, gib den tatsächlichen Betriebssitz an.
Beginn der Tätigkeit: Trage den geplanten Start so ein, wie er tatsächlich vorgesehen ist. Die Anzeige muss gleichzeitig mit dem Betriebsbeginn erfolgen. Wenn du die Tätigkeit bereits aufgenommen hast, melde dich direkt beim Amt und frage, wie du die verspätete Anzeige nachreichst. Wann hast du deinen ersten Auftrag angenommen?
Betriebsart und Tätigkeit: Wähle die passende Auswahl, zum Beispiel Handel, Handwerk, Industrie oder sonstige Tätigkeit, soweit das Formular diese Abfrage enthält. Bei der Tätigkeitsbeschreibung zählt Klarheit. „Dienstleistungen“ allein ist zu vage.
Haupt- oder Nebenerwerb: Kreuze die passende Angabe an, wenn das Formular danach fragt. Das ändert nichts daran, dass die Gewerbeanzeige notwendig sein kann. Für die Anmeldung ist vor allem wichtig, wer das Gewerbe betreibt und was du tatsächlich anbietest.
Weitere Angaben: Die Formulare fragen auch nach Beteiligten, Beschäftigten oder besonderen Betriebsarten. Antworte wahrheitsgemäß und lies die Erklärungen neben dem Feld. Wenn ein Feld nicht auf dich zutrifft, halte dich an die Formularanleitung, statt eine eigene Bedeutung hineinzuinterpretieren.
Bevor du auf „Absenden“ klickst, lies den Antrag einmal von oben bis unten. Stimmen Name, Adresse, Startdatum und Tätigkeit? Ein falsch beschriebener Tätigkeitsbereich kann später Rückfragen auslösen oder dazu führen, dass deine Gewerbeanzeige nicht zu deinem wirklichen Angebot passt.
Wie beschreibst du deine Tätigkeit richtig?
Beschreibe deine Tätigkeit so konkret, dass das Gewerbeamt erkennt, womit du Geld verdienen willst. Nenne die Leistungen oder Waren und ergänze wichtige Geschäftsfelder. Die Beschreibung soll verständlich sein, muss aber keine Werbeformulierung sein.
Ein paar Beispiele zeigen den Unterschied:
| Zu allgemein | Besser beschrieben |
|---|---|
| Handel | Onlinehandel mit handgefertigten Kerzen und Wohnaccessoires |
| Beratung | Betriebswirtschaftliche Beratung für kleine Onlinehändler |
| Internet | Erstellung und Pflege von Webseiten für kleine Unternehmen |
| Kreativ | Grafikdesign und Gestaltung digitaler Werbemittel |
| Verkauf | Onlineverkauf von gebrauchten Büchern und eigener Papeterie |
Schreib nicht einfach „Internet“, „Onlinebusiness“ oder „alles, was anfällt“. Solche Beschreibungen lassen offen, ob du Waren verkaufst, Produkte herstellst, beratend tätig bist oder handwerkliche Arbeiten ausführst. Das Amt muss deine Tätigkeit zuordnen können.
Wenn du mehrere Angebote planst, nenne sie in einem verständlichen Satz. Beispiel: „Onlinehandel mit selbst gestalteten Notizbüchern und ergänzende digitale Vorlagen.“ Du musst keine einzelne Produktvariante aufführen. Wenn du später eine wesentliche neue Tätigkeit aufnimmst, die bei der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich ist, kann eine Gewerbeummeldung erforderlich sein.
Selbsttest für deine Tätigkeitsbeschreibung
- Sie nennt die Waren oder Leistungen, mit denen du Geld verdienen willst.
- Mehrere Angebote stehen in einem verständlichen Satz.
- Sie passt zu deiner tatsächlichen Arbeit.
- Sie besteht nur aus „Internet“, „Onlinebusiness“ oder „alles, was anfällt“.
- Eine erlaubnispflichtige Leistung bleibt absichtlich vage.
Bei Zweifeln prüfen IHK, Handwerkskammer oder Gewerbeamt die Formulierung.
Versuche nicht, eine erlaubnispflichtige Leistung durch eine vage Beschreibung zu umgehen. Wer zum Beispiel erlaubnispflichtige Vermittlungen oder bestimmte handwerkliche Arbeiten ausführt, braucht die jeweils geltenden Nachweise. Deine Tätigkeit muss zu deiner tatsächlichen Arbeit passen. Lass die Formulierung vor dem Antrag von der IHK, der Handwerkskammer oder dem Gewerbeamt prüfen, wenn du dir nicht sicher bist.
Was kommt nach der Anmeldung?
Nach der Anmeldung erhältst du eine Empfangsbescheinigung oder eine Bestätigung über die Anzeige. Bewahre sie gut auf. Das Gewerbeamt übermittelt die Daten in der Regel an weitere Stellen, zum Beispiel an das Finanzamt, die IHK oder Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft. Diese Weitergabe nimmt dir eigene Pflichten nicht automatisch ab.
Erledige nach dem Start diese Punkte:
- Steuerliche Erfassung: Übermittle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER an dein Finanzamt. ELSTER nennt als Frist einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit. Warte also nicht darauf, dass das Finanzamt dich anschreibt.
- Steuernummer abwarten: Das Finanzamt prüft die Angaben und teilt dir die Steuernummer mit. Verwende sie anschließend auf deinen Geschäftsunterlagen, soweit sie dort erforderlich ist.
- IHK oder Handwerkskammer klären: Gewerbetreibende werden je nach Tätigkeit einer Kammer zugeordnet. Bei zulassungspflichtigem Handwerk musst du die gesonderten Eintragungs- und Qualifikationsanforderungen erfüllen.
- Berufsgenossenschaft prüfen: Kläre, welche Berufsgenossenschaft für deine Branche zuständig ist und welche Meldung du selbst erledigen musst. Die automatische Weitergabe der Gewerbeanzeige ersetzt nicht in jedem Fall weitere Pflichten.
- Geschäftliche Unterlagen einrichten: Notiere Einnahmen und Ausgaben von Anfang an und archiviere Rechnungen und Belege. Welche steuerlichen Pflichten daraus folgen, hängt von deiner Situation ab. Der Überblick zu Steuern im Kleingewerbe hilft beim Einstieg.
- Erlaubnisse abschließen: Wenn dein Gewerbe einer Erlaubnis, Registrierung oder Kammerzulassung bedarf, erfülle die Anforderungen, bevor du diese Tätigkeit ausübst.
- Online-Auftritt vorbereiten: Bevor du eine Website oder ein Profil mit Angeboten veröffentlichst, ergänze ein Impressum. Welche Angaben Pflicht sind, erklärt der Beitrag zur Impressumspflicht.
Für den Fragebogen fragt das Finanzamt unter anderem nach der Art deiner Tätigkeit, einer Umsatz- und Gewinnschätzung und deiner steuerlichen Planung. Nimm dir dafür Zeit. Die Schätzungen sind keine Garantie und lassen sich später anpassen, wenn dein Geschäft anders läuft.
Deine Schritte rund um den Start
- Zum Start Gewerbeanzeige gleichzeitig mit dem Beginn abgeben und die Bestätigung aufbewahren.
- Ab dem ersten Tag Einnahmen und Ausgaben notieren, Rechnungen und Belege archivieren.
- Innerhalb eines Monats Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden.
- Nach der Prüfung Steuernummer vom Finanzamt erhalten und auf Geschäftsunterlagen verwenden, soweit nötig.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten startest du erst, wenn Erlaubnis oder Eintragung vorliegen.
Steuerliche Fragen hängen oft an Details. Wenn du bei Rechtsform, Umsatzsteuer oder Gewinnermittlung unsicher bist, frag dein Finanzamt oder eine Steuerberatung. Für die gewerberechtliche Einordnung helfen Gewerbeamt und Kammer. Hörst du später auf, meldest du das Gewerbe bei derselben Behörde wieder ab. Wie das geht und was danach noch offen bleibt, steht bei Gewerbe abmelden.
Häufige Fragen
Hier findest du kurze Antworten auf typische Fragen, die beim Anmelden eines Kleingewerbes auftauchen.
Kann ich ein Kleingewerbe ohne Umsatz anmelden?
Ja, ein bestimmter Mindestumsatz ist keine Voraussetzung für die Gewerbeanmeldung. Entscheidend ist, dass du eine gewerbliche Tätigkeit selbstständig aufnimmst. Eine Anmeldung ist keine Zusage, dass sofort Umsatz entsteht.
Wie viel darf ich mit einem Kleingewerbe verdienen?
Für den Begriff Kleingewerbe gibt es keine feste Verdienstgrenze. Umsatz und Gewinn spielen für einzelne steuerliche Regeln eine Rolle, aber sie definieren nicht pauschal, ob du ein Kleingewerbe hast. Trenne diese Frage deshalb von der Anmeldung.
Kann ich mein Kleingewerbe rückwirkend anmelden?
Die Gewerbeanzeige muss grundsätzlich gleichzeitig mit dem Beginn erfolgen. Wenn du schon gestartet bist, melde dich so schnell wie möglich bei der zuständigen Behörde und schildere den tatsächlichen Start. Eine verspätete Anzeige kann Folgen haben.
Muss ich für ein Kleingewerbe zum Notar?
Für ein einfaches Einzelunternehmen ist normalerweise keine notarielle Gründung nötig. Notarielle Unterlagen werden bei bestimmten Gesellschaftsformen oder Registereintragungen relevant. Prüfe, ob deine Rechtsform besondere Gründungsschritte erfordert.
Kann ich mein Kleingewerbe von zu Hause anmelden?
Ja, wenn deine Wohnung der tatsächliche Betriebssitz ist, kannst du sie als Betriebsstätte angeben. Prüfe zusätzlich Mietvertrag, Teilungserklärung und örtliche Vorgaben, wenn du Kunden empfängst, Waren lagerst oder die Wohnung anders als üblich nutzt. Bei Unsicherheit frag die zuständige Stelle.
Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?
Kleingewerbe beschreibt die kaufmännische Einordnung eines Betriebs nach dem HGB. Kleinunternehmer ist eine umsatzsteuerliche Einordnung nach dem Umsatzsteuergesetz. Du kannst ein Kleingewerbe führen, ohne die Kleinunternehmerregelung zu nutzen.
Kann ich ein Kleingewerbe als Minderjährige oder Minderjähriger anmelden?
Für Minderjährige gelten besondere Voraussetzungen. Nach § 112 BGB brauchst du eine Ermächtigung durch die gesetzlichen Vertreter, die das Familiengericht genehmigen muss. Kläre den Ablauf vorher mit dem Gewerbeamt und dem zuständigen Gericht.
Darf ich direkt nach der Gewerbeanmeldung loslegen?
Bei einem erlaubnisfreien Gewerbe kannst du nach der Anzeige grundsätzlich starten. Für erlaubnispflichtige Tätigkeiten reicht die Gewerbeanmeldung allein nicht aus. Prüfe vorher, ob du eine zusätzliche Erlaubnis oder Eintragung brauchst.
Dein nächster Schritt
Mach heute einen konkreten Schritt. Schreib deine Tätigkeit in einem Satz auf und suche die offizielle Anmeldeseite deiner Gemeinde. Wenn du die Beschreibung und die Unterlagen parat hast, ist der Antrag meist der kleinste Teil der Baustelle.
Quellen
- Gewerbeordnung, § 14 Anzeigepflicht (abgerufen am 20.10.2026)
- Gewerbeanzeigeverordnung, § 1 und Anlage 1 GewA 1 (abgerufen am 20.10.2026)
- Handelsgesetzbuch, § 1 Kaufleute (abgerufen am 20.10.2026)
- Handelsgesetzbuch, § 2 Kannkaufleute (abgerufen am 20.10.2026)
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 112 Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (abgerufen am 20.10.2026)
- Bundesportal, Gewerbe anmelden (abgerufen am 20.10.2026)
- Service Berlin, Gewerbe anmelden (abgerufen am 20.10.2026)
- Service Berlin, Gewerbe anmelden: Unterlagen und Ablauf (abgerufen am 20.10.2026)
- ELSTER, Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht? (abgerufen am 20.10.2026)
- ELSTER, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen (abgerufen am 20.10.2026)